Informationspflicht gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz
Der Bundesrat hat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), die dazugehörige Verordnung (AVO) und die Aufsichtsverordnung BPV (AVO-BPV) auf den 01.01.2006 in Kraft gesetzt. Die in Art. 40 VAG als Versicherungsvermittler definierten Personen unterliegen den Informationspflichten nach Art. 45 VAG.
Versicherungsdeckungen
Schrepfer Versicherungstreuhand und seine Partnerfirmen bieten den Kunden je nach Bedarf Versicherungsdeckungen von allen in der Schweiz zugelassenen Versicherern an.
Vertragsbeziehungen
Schrepfer Versicherungstreuhand und seine Partnerfirmen arbeiten mit allen in der Schweiz zugelassenen Versicherern zusammen. Schriftlich formulierte Vertragsbeziehungen unterhält Schrepfer Versicherungstreuhand mit folgenden Gesellschaften (in alphabetischer Reihenfolge): Allianz Suisse, ASGA, AXA Winterthur, Basler, Concordia, CSS, Generali, Helsana, Helvetia, Innova, Die Mobiliar, ÖKK, Pax, Protekta, Swica, Swiss Life, Vaudoise, Visana und Zürich.
Haftungsfall
Im Haftungsfall ist Schrepfer Versicherungstreuhand bzw. die betreuende Partnerfirma zu belangen. Die entsprechende Berufs-
haftpflichtversicherung besteht bei der AXA Winterthur mit einer Versicherungssumme von Fr. 5 Mio. für Personen- und Sachschäden bzw. Fr. 2 Mio. für Vermögensschäden.
Datenschutz
Die erhaltenen bzw. bekannten Kundendaten werden zu Beratungszwecken, im Zusammenhang mit der Einholung von Offerten, Antragsprüfung, Vertragsabwicklung, Erledigung von Schadenfällen und weiteren administrativen Tätigkeiten von Schrepfer Versicherungstreuhand und seinen Partnerfirmen und den involvierten Versicherern verwendet. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden dabei beachtet.
